Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die vor Ort bezahlte Honorarnote von uns bei Ihrer Pflichtversicherung eingereicht werden kann, wodurch Sie eine Rückerstattung der Krankenkasse erhalten. Da es sich hierbei um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, werden eventuell notwendige Behandlungen und Rezeptverschreibungen gesondert in Rechnung gestellt.